Fischereischein verloren – was tun?

Wer den Angelschein verliert, muss ihn neu beantragen und die Rute erst mal ruhen lassen. Wie es genau funktioniert, lesen Sie hier.

Neuen Fischereischein bei vorhandenem Prüfungszeugnis beantragen

Fischereischein

Fischereischein

Die erste Anlaufstelle beim Verlust des Fischereischeins ist die zuständige Fischereibehörde des Landes bzw. der Stadt, in der man wohnhaft ist. Zunächst wird also die Internet-Suchmaschine mit „Fischereibehörde+Stadt“ bedient. Anschließend sucht man sich auf den Seiten der Behörde die Telefonnummer der zuständigen Abteilung und ruft den Verantwortlichen an. Mails werden nicht immer schnell beantwortet. Bei modernen Ämtern sind alle für die Neuausstellung des Fischereischeins notwendigen Daten hinterlegt (Fischereischeinnummer, Prüfungszeugniskopie etc.).

Das Vorgehen ist somit in den Bundesländern mehr oder weniger einheitlich: Unterlagen herunterladen, ausfüllen, Kopie des Personalausweises bzw. das aktuelle Passbild dazu, bezahlen und zum Schluss einsenden bzw. persönlich einreichen. Allerdings kann das Prozedere von Bundesland zu Bundesland je nach Stand der IT und Motivation der Sachbearbeiter unterschiedlich lang dauern. Die angelfreien Wintermonate wären z.B. perfekt dafür geeignet, sich um die Wiederbeschaffung der Papiere zu kümmern. Auch die Behörde ist in der kalten Jahreszeit nicht so stark belastet. Nur kann man sich es leider nicht aussuchen, wann der Fischereischein verloren geht.

Was tun, wenn das Prüfungszeugnis nicht vorhanden ist?

Angeln

Angeln

Ist das Prüfungszeugnis über die bestandene Fischereiprüfung abhanden gekommen und sind nicht alle Daten bei der zuständigen Behörde digital erfasst, muss man selbst Initiative ergreifen und sich um die Beschaffung einer Kopie des Prüfungszeugnisses kümmern. Mit der Fischereischeinnummer (die man im Notfall vom Verein erfragt) ist die Ausstellung einer Prüfungszeugniskopie bei der Fischereibehörde (die diesen ausgestellt hat) jeder Zeit möglich.

Die Kopie des Prüfungszeugnisses wird anschließend mit Kopie des Personalausweises und erforderlichen Unterlagen in die zuständige Fischereibehörde gesendet und sehnsüchtig auf den Briefträger gewartet. Wie oben bereits erläutert, haben die Bundesländer bzw. Fischereibehörden je nach Jahreszeit und Mitarbeiter-Auslastung unterschiedliche Bearbeitungszeiten – von einigen Tagen bis zu Wochen.

In dem ungünstigsten Fall, wenn keine Fischereischeinnummer bekannt ist (der Fischereischein ist ja verloren) und nicht mehr erfragt werden kann, weil der Tag der Erstausstellung ebenso unbekannt ist, sowie auch das Prüfungszeugnis abhanden gekommen ist, muss die Fischereiprüfung erneut abgelegt werden. Hier führt leider kein Weg daran vorbei.

Was sind die Kosten beim Antrag eines neuen Fischereischeins?

Die Kosten für den neuen Fischereischein variieren je nach Wohnort und zuständiger Behörde. In manchen Bundesländern kostet die Neuausstellung der Prüfungszeugnisse 5,- EUR und die des Fischereischeins 8,- EUR. In anderen Bundesländern werden wiederum bis zu 34,- EUR fällig oder sogar noch mehr.

Jeder Angler muss sich immer dessen bewusst sein, dass das Angeln ohne Fischereischein unter Umständen als Wilderei und somit als Straftat angesehen werden kann. Darauf gibt es eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR. Der Gesetzgeber sieht auch die Option von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. In einem anderen Beitrag finden Sie weitere Informationen zum Thema Strafe fürs Schwarzangeln. Die Aufwände bei der Beschaffung der Ersatzpapiere lohnen sich also allemal.