Fischschonzeiten und Mindestmaße in Hamburg 2024

Auf dieser Seite finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Hamburg fürs Jahr 2024.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Hamburg

Hamburg

Hamburg

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Hamburg für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten das Fortpflanzungsalter erreichen und mindestens einmal im Leben Nachkommen zeugen können.

Seit 11.06.2019 gilt in Hamburg das neue Fischereigesetz, das die Einführung eines Entnahmefensters und der Tageshöchstfangmengen vorsieht. Durch diese in Deutschland z.T. präzedenzlosen Maßnahmen werden in Hamburg nicht nur die untermaßigen Fische, sondern auch die großen Tiere, die für den Erhalt der Bestände besonders wichtig sind, nachhaltig geschützt.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Fischart Schonzeit Entnahmefenster (Höchstfangmenge)
Aal (Anguilla anguilla) keine Schonzeit Entnahmefenster: 45 - 75 cm (3 Fische pro Tag)
Bachforelle (Salmo trutta fario) 15. Oktober bis 15. Februar Entnahmefenster: 20 - 40 cm
Barsch (Perca fluviatilis) keine Schonzeit Entnahmefenster: 10 - 35 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig entfällt
Finte (Alosa fallax) ganzjährig entfällt
Groppe (Cottus gobio) ganzjährig entfällt
Hasel (Leuciscus leuciscus) ganzjährig entfällt
Hecht (Esox lucius) 1. Februar bis 31. Mai Entnahmefenster: 45 - 75 cm (2 Fische pro Tag)
Karpfen (Cyprinus carpio) keine Schonzeit Entnahmefenster: über 35 cm
Lachs (Salmo salar) ganzjährig entfällt
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta) 15. Oktober bis 15. Februar Entnahmefenster: 40 - 65 cm (2 Fische pro Tag)
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig entfällt
Neunstachlige Stichling (Pungitius pungitius) ganzjährig entfällt
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) ganzjährig entfällt
Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) ganzjährig entfällt
Quappe (Lota lota) keine Schonzeit Entnahmefenster: 30 - 50 cm (3 Fische pro Tag)
Rapfen (Aspius aspius) keine Schonzeit Entnahmefenster: 50 - 70 cm (1 Fisch pro Tag)
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig entfällt
Schleie (Tinca tinca) keine Schonzeit Entnahmefenster: 25 - 45 cm
Schmerle (Noemacheilus barbatulus) ganzjährig entfällt
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig entfällt
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig entfällt
Stromgründling (Romanogobio belingi) ganzjährig entfällt
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig entfällt
Zander (Sander lucioperca) 1. Februar bis 31. Mai Entnahmefenster: 45 - 75 cm (2 Fische pro Tag)

Entnahmefenster und Tageshöchstfangmenge

Fische, für die in Hamburg ein Entnahmefenster definiert ist, dürfen nur getötet werden, wenn sie von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse eine Länge aufweisen, die zwischen dem im Entnahmefenster aufgeführten unteren Maß (erste Zahl) und dem oberen Maß (zweite Zahl) liegt. Die Höchstfangmenge bezieht sich auf die maximal erlaubte Stückzahl der gefangenen Fisch pro Tag und Art (vgl. §7 HmbFAnGDVO).

Schonzeiten für Neunaugen in Hamburg

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen finden Sie hier: Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO). Sollten Sie auf unseren Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren.