Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Sachsen 2023

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten im Bundesland Sachsen.

Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Sachsen

Am Fluss

Am Fluss

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Sachsen für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal 50 cm
Aland 20 cm
Äsche 01.01. – 15.06. 35 cm
Bachforelle 01.10. – 30.04. 28 cm
Bachsaibling 01.01. – 30.04. 28 cm
Barbe 15.04. – 30.06. 50 cm
Große Maräne 01.10. – 31.12. 30 cm
Hecht 01.02. – 30.04. 50 cm
Karausche 01.02. – 30.06. 15 cm
Karpfen 40 cm
Lachs 01.10. – 30.04. 60 cm
Nase 01.01. – 15.06.* 40 cm
Quappe 01.01. – 31.03.**
Rapfen 01.01. – 31.05. 40 cm
Regenbogenforelle 01.10. – 30.04. 25 cm
Rotfeder 20 cm
Schleie 25 cm
Seeforelle 01.10. – 30.04. 60 cm
Seesaibling 01.10. – 30.04. 28 cm
Zander 01.02. – 31.05. 50 cm

*Gilt nur in der Elbe, ansonsten ganzjährig.

**Gilt nur in der Elbe, der Mulde und der Weißen Elster, ansonsten ganzjährig.

Ganzjährig geschützte Fischarten in Sachsen sind:

  1. Atlantischer Stör
  2. Bitterling
  3. Elritze
  4. Groppe
  5. Maifisch
  6. Neunauge
  7. Neunstachliger Stichling
  8. Nordseeschnäpel
  9. Schlammpeitzger
  10. Schmerle
  11. Schneider
  12. Steinbeißer
  13. Stromgründling
  14. Zährte

HINWEIS: Alle Angaben zu Fischschonzeiten sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir eine Auskunft unmittelbar bei den zuständigen Angelverbänden der Bundesländer einzuholen.

Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und -Mindestmaßen in Sachsen finden Sie hier: Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO).

Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darauf hinweisen.

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Geschätzte 1,7 Mio. Fischereischein-Inhaber gibt es in Deutschland. Hinzu kommen zahlreiche Urlaubsangler, die in einigen Bunderländern auch ohne Angelschein ihre Rute auswerfen dürfen. Die Anglergemeinschaft hierzulande ist also sehr lebendig und vielfältig. Aber wie aktiv sind deutsche Angler und wie oft gehen sie im Schnitt fischen? Erfahren Sie es aus unserer Umfrage!

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