Fischschonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt 2024

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Sachsen-Anhalt.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Sachsen-Anhalt

Angeln in Sachsen-Anhalt

Angeln in Sachsen-Anhalt

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Sachsen-Anhalt für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für den Erhalt stabiler Fischpopulationen. Die Schonzeiten gewährleisten, dass die Fische während ihrer Laichzeit nicht gefangen werden, was für die Fortpflanzung und Bestandserhalt essenziell ist. Mindestmaße stellen wiederum sicher, dass nur ausgewachsene Tiere entnommen werden, wodurch jüngeren Fischen die Möglichkeit gegeben wird, die Geschlechtsreife zu erreichen und sich zu vermehren.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) keine Schonzeit 50 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 1. Dezember bis 15. Mai 30 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 15. September bis 31. März 25 cm
Barbe (Barbus barbus) 1. April bis 30. Juni 45 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig entfällt
Finte (Alosa fallax) ganzjährig entfällt
Groppe (Cottus gobio) ganzjährig entfällt
Größe Maräne (Coregonus lavaretus ) keine Schonzeit 30 cm
Hecht (Esox lucius) 15. Februar bis 30. April 50 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) keine Schonzeit 35 cm
Kleine Maräne (Coregonus albula) keine Schonzeit 12 cm
Lachs (Salmo salar) ganzjährig entfällt
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta) ganzjährig entfällt
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig entfällt
Nase (Chondrostoma nasus) ganzjährig entfällt
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) ganzjährig entfällt
Quappe (Lota lota) keine Schonzeit 30 cm
Rapfen (Aspius aspius) keine Schonzeit 40 cm
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) keine Schonzeit 25 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig entfällt
Schleie (Tinca tinca) keine Schonzeit 25 cm
Schmerle (Noemacheilus barbatulus) ganzjährig entfällt
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig entfällt
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig entfällt
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig entfällt
Stromgründling (Romanogobio belingi) ganzjährig entfällt
Zährte (Vimba vimba) keine Schonzeit 30 cm
Zander (Sander lucioperca) 15. Februar bis 31. Mai 50 cm

Schonzeiten für Neunaugen in Sachsen-Anhalt

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Fischereiverordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA). Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren.