Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Rheinland-Pfalz 2023

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Rheinland-Pfalz.

Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Rheinland-Pfalz

Angeln in Rheinland-Pfalz

Angeln in Rheinland-Pfalz

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Rheinland-Pfalz für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal 50 cm
Äsche 15.02. – 30.04. 30 cm
Bachforelle* 15.10. – 15.03. 25 cm
Bachsaibling 15.10. – 15.03. 25 cm
Barbe* 01.05. – 15.06. 35 cm
Blaufelchen 25 cm
Hasel 15 cm
Hecht 01.02. – 31.05. 50 cm
Güster 15 cm
Karpfen 35 cm
Nase* 15.03. – 30.04.** 30 cm
Rotfeder 15 cm
Rotauge 15 cm
Regenbogenforelle 15.10. – 15.03. 25 cm
Schleie* 25 cm
Seeforelle* 15.10. – 15.03. 60 cm
Zander* 01.04. – 31.05. (in der Lahn)
15.03. – 15.05. (in übrigen Gewässern)
45 cm

*Je nach Winter- und Frühjahrsschonzeit (mehr Infos).
**Betrifft nicht Mosel, Lahn und Rhein.

Ganzjährig geschützte Fischarten in Rheinland-Pfalz sind:

  1. Aland
  2. Bachneunauge
  3. Bitterling
  4. Dreistacheliger Stichling
  5. Elritze
  6. Flunder
  7. Flussneunage
  8. Finte
  9. Karausche
  10. Koppe
  11. Lachs
  12. Maifisch
  13. Meerforelle
  14. Moderlieschen
  15. Neunauge
  16. Quappe
  17. Schlammpeitzger
  18. Schmerle
  19. Schneider
  20. Schnäpel
  21. Sonnenbarsch
  22. Steinbeißer
  23. Stör

HINWEIS: Alle Angaben zu Fischschonzeiten sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir eine Auskunft unmittelbar bei den zuständigen Angelverbänden der Bundesländer einzuholen.

Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und -Mindestmaßen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier: Fischereiverordnung Rheinland-Pfalz (FischVO).

Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darauf hinweisen.

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