Fischschonzeiten und Mindestmaße in Berlin 2024

Auf dieser Seite finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Berlin fürs Jahr 2024.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Berlin

Berlin

Berlin

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Berlin für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten das Fortpflanzungsalter erreichen und mindestens einmal im Leben Nachkommen zeugen können.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) keine Schonzeit 50 cm
Aland (Leuciscus idus) keine Schonzeit 30 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 1. Dezember bis 31. Mai 30 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 1. Oktober bis 30. April 30 cm
Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) 1. Oktober bis 30. April 25 cm
Barbe (Barbus barbus) ganzjährig entfällt
Binnenstint (Osmerus eperlanus) 1. Februar bis 30. April kein Mindestmaß
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig entfällt
Döbel (Squalius cephalus) keine Schonzeit 30 cm
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig entfällt
Finte (Alosa fallax) ganzjährig entfällt
Groppe (Cottus gobio) ganzjährig entfällt
Größe Maräne (Coregonus lavaretus ) 1. Oktober bis 31. Dezember (gilt nur für Besatzfische, Wildfische ganzjährig geschont) 30 cm
Gründling (Gobio gobio) ganzjährig entfällt
Hasel (Leuciscus leuciscus) keine Schonzeit 15 cm
Hecht (Esox lucius) 1. Januar bis 30. April 45 cm
Karausche (Carassius carassius) ganzjährig entfällt
Karpfen (Cyprinus carpio) keine Schonzeit 35 cm
Lachs (Salmo salar) ganzjährig entfällt
Kleine Maräne (Coregonus albula) keine Schonzeit 15 cm
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta) ganzjährig entfällt
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig entfällt
Nase (Chondrostoma nasus) ganzjährig entfällt
Neunstachlige Stichling (Pungitius pungitius) ganzjährig entfällt
Ostgroppe (Cottus poecilopus) ganzjährig entfällt
Quappe (Lota lota) keine Schonzeit 30 cm
Rapfen (Aspius aspius) 1. April bis 30. Juni 40 cm
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) 1. Oktober bis 30. April 25 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig entfällt
Schleie (Tinca tinca) keine Schonzeit 25 cm
Schmerle (Noemacheilus barbatulus) ganzjährig entfällt
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig entfällt
Seeforelle (Salmo trutta lacustris) 1. Oktober bis 31. Mai 60 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig entfällt
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig entfällt
Weißflossen-Gründling (Romanogobio belingi) ganzjährig entfällt
Wels (Silurus glanis) keine Schonzeit 75 cm
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig entfällt
Zander (Sander lucioperca) 1. Januar bis 31. Mai 45 cm
Ziege (Pelecus cultratus) ganzjährig entfällt
Zope (Ballerus ballerus) 1. März bis 31. Mai 20 cm

Regeln für den Fischfang in Berlin

Es ist verboten, den geschützten Fischarten (siehe Tabelle oben) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten. Als Mindestmaß gilt bei Fischen der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1 LFischO).

Untermaßige Fische oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. Diejenigen davon, die durch das Anlanden Verletzungen erlitten haben und als nicht überlebensfähig sind, müssen sofort getötet und in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig (vgl. § 9 LFischO).

Es ist verboten, lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sowie Fische, die den Schonzeiten unterliegen oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, als Köder zu verwenden. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische (vgl. § 12 LFischO).

Schonzeiten für Neunaugen in Berlin

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Krebse in Berlin

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus) ganzjährig entfällt
Kamberkrebs (Faxonius limosus) keine Schonzeit 8 cm

Schonzeiten für Muscheln in Berlin

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus) ganzjährig entfällt
Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina) ganzjährig entfällt
Flussmuschel (Unio tumidus) ganzjährig entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) ganzjährig entfällt
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) ganzjährig entfällt
Malermuschel (Unio pictorum) ganzjährig entfällt

Alle Angaben zu Fischschonzeiten sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Berlin finden Sie hier: Fischereiverordnung Berlin (LFischO). Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren.