Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Brandenburg 2023

Auf dieser Seite finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Brandenburg.

Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Brandenburg

Angeln in Brandenburg

Angeln in Brandenburg

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Brandenburg für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal 50 cm
Aland 30 cm
Äsche 01.12. – 31.05. 30 cm
Bachforelle 16.10. – 15.04. 30 cm
Barbe 01.05. – 31.07. 40 cm
Hasel 15 cm
Hecht 01.02. – 31.03. 45 cm
Große Maräne (in Fließgewässern
ganzjährig geschont)
01.10. – 31.12. 30 cm
Kleine Maräne 15 cm
Karpfen 35 cm
Meerforelle 16.10. – 15.04. 60 cm
Quappe 30 cm
Rapfen 01.04. – 30.06. 40 cm
Schleie 25 cm
Seeforelle (gilt für Besatzfische,
Wildtiere ganzjährig geschont)
16.10. – 15.04. 60 cm
Zander 01.04. – 31.05. 45 cm
Zope 01.03. – 31.05. 20 cm

Ganzjährig geschützte Fischarten in Brandenburg sind:

  1. Bachneunauge
  2. Bachforelle
  3. Bitterling
  4. Elritze
  5. Finte
  6. Flussneunauge
  7. Goldsteinbeißer
  8. Groppe
  9. Große Maräne in Fließgewässern
  10. Gründling
  11. Kleiner Stichling
  12. Lachs
  13. Maifisch
  14. Meerforelle
  15. Meerneunauge
  16. Moderlieschen
  17. Nase
  18. Nordseeschnäpel
  19. Schlammpeitzger
  20. Schmerle
  21. Schneider
  22. Seeforelle
  23. Steinbeißer
  24. Stör
  25. Weißflossengründling
  26. Zährte
  27. Ziege

HINWEIS: Alle Angaben zu Fischschonzeiten sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir eine Auskunft unmittelbar bei den zuständigen Angelverbänden der Bundesländer einzuholen.

Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und -Mindestmaßen in Brandenburg finden Sie hier: Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO).

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