Fischschonzeiten und Mindestmaße in Saarland 2024

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Saarland.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Saarland

Angeln

Angeln

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Saarland für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern streng eingehalten werden. Während die Fischschonzeiten gewährleisten, dass Fische während ihrer Laichzeiten nicht gefangen werden dürfen und sich ungestört fortpflanzen können, stellen die Mindestmaße sicher, dass nur ausgewachsene Exemplare entnommen werden, was jüngeren Fischen die Chance gibt, das Fortpflanzungsalter zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen zum nachhaltigen Schutz der Fischbestände und tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt bei.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) keine Schonzeit 50 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 1. März bis 30. April 30 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 1. Oktober bis 31. März 25 cm
Bachschmerle (Barbatula barbatula) ganzjährig entfällt
Barbe (Barbus barbus) 15. März bis 15. Juni 40 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig entfällt
Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) ganzjährig entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig entfällt
Groppe (Cottus gobio) ganzjährig entfällt
Hecht (Esox lucius) 15. Februar bis 31. Mai 50 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) keine Schonzeit 35 cm
Lachs (Salmo salar) ganzjährig entfällt
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta) ganzjährig entfällt
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig entfällt
Nase (Chondrostoma nasus) 15. März bis 15. Juni 35 cm
Quappe (Lota lota) ganzjährig entfällt
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig entfällt
Schleie (Tinca tinca) keine Schonzeit 25 cm
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig entfällt
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig entfällt
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig entfällt
Zander (Sander lucioperca) 15. Februar bis 31. Mai 45 cm

Regeln für den Fischfang in Saarland

Gemäß der Landesfischereiverordnung (LFO) von Saarland gilt für Fischmindestmaße: Der gefangene Fisch darf nur dann dem Gewässer entnommen werden, wenn er, von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles seiner Schwanzflosse gemessen, mindestens die Mindestmaß-Länge aufweist. Für Fische, die aus Fischzuchtanlagen oder anderen Aquakulturen stammen und zum Besatz anderer Gewässer bestimmt sind, gilt kein Mindestmaß (vgl. §§ 2,3 LFO).

Die beim Angeln gefangenen Fische dürfen vorübergehend in speziellen Setzkeschern aufbewahrt werden. Das Wiedereinsetzen in das Gewässer ist dabei nicht gestattet. Diese Setzkescher müssen eine Länge von mindestens 3,50 m und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 m aufweisen. Das maximale Gewicht aller Fische, die in einem Setzkescher aufbewahrt werden darf, beträgt 5 kg. Die Nutzung von Setzkeschern bei starkem Wellengang ist nicht gestattet (vgl. § 8 LFO).

Das Angeln mit lebenden Köderfischen und mit anderen lebenden Wirbeltieren ist in Saarland verboten. Es dürfen nur tote Köderfische verwendet werden. Diese müssen aus dem Gewässer stammen, in dem der Fischfang ausgeübt wird. Die durch Schonzeiten und Mindestmaße geschützten Fischarten dürfen nicht als Köderfische verwendet werden (vgl. §§ 10,11 LFO).

Schonzeiten für Neunaugen in Saarland

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Krebse in Saarland

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus) ganzjährig entfällt
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Muscheln in Saarland

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus) ganzjährig entfällt
Flussmuschel (Unio tumidus) ganzjährig entfällt
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) ganzjährig entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) ganzjährig entfällt
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) ganzjährig entfällt
Malermuschel (Unio pictorum) ganzjährig entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Schonzeiten und -Mindestmaßen in Saarland finden Sie hier: Landesfischereiverordnung Saarland (LFO). Sollten Sie auf unseren Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber in Kenntnis setzen.