Jugendfischereischein: Wie und wo bekommt man ihn?

Ab welchem Alter und unter welchen Auflagen Kinder und Jugendliche in Deutschland angeln dürfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein Jugendfischereischein?

Angeln mit Jugendfischereischein

Angeln mit Jugendfischereischein

Angeln muss kein Privileg der Erwachsenen sein. Auch Kinder finden Wasserwelten mit ihren Bewohnern faszinierend und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen selbst fischen. So haben Jugendliche zwischen 8-18 Jahren in den meisten Bundesländern die Möglichkeit ohne Nachweis einer Fischereiprüfung den sogenannten Jugendfischereischein erwerben.

Angeln dürfen Jugendliche mit einem Jugendfischereischein allerdings ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen, der über einen gültigen Fischereischein verfügt. Einzelne Bundesländer verlangen noch die Erfüllung zusätzlicher Auflagen wie z.B. die Mitgliedschaft in einem Anglerverein, sachkundige Einweisung über den Umgang mit gefangenen Fischen etc.

Jugendfischereischein in Baden-Württemberg

Jugendliche zwischen 10-16 Jahren können in Baden-Württemberg einen Jugendfischereischein erwerben, ohne Angelprüfung ablegen zu müssen. Angeln dürfen sie ausschließlich in Begleitung einer erwachsener Person, die über einen gültigen Fischereischein verfügt. Fischereiabgabe müssen Jugendliche nicht entrichten.

Die Gebühren für den Erwerb des Jugendfischereischeins liegen je nach Gemeinde und Gültigkeitsdauer zwischen 10 und 20 €. Die Fischerei-Prüfung können Jugendliche in Baden-Württemberg ab dem 10. Lebensjahr ablegen. Fischereischein-Ausstellung ist mit 16 Jahren möglich.

Jugendfischereischein in Bayern

An der Isar

An der Isar

In Bayern dürfen Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren einen Jugendfischereischein beantragen und für ca. 5 € erwerben. Das Bestehen einer Angelprüfung wird dafür nicht vorausgesetzt. Zusätzlich zum Fischereischein, braucht man in Bayern ein Erlaubnisschein fürs Gewässer.

Angeln dürfen Jugendliche mit Jugendfischereischein ausschließlich in Begleitung einer erwachsener Person, die über einen gültigen Fischereischein verfügt. Die Fischerei-Prüfung kann ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden. Fischereischein-Ausstellung ist mit 14 Jahren möglich.

Jugendfischereischein in Berlin

Einen Jugendfischereischein können in Berlin Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren beantragen. Die Voraussetzung für den Erwerb ist allerdings eine Mitgliedschaft in einem Angelverein sowie Unterweisung eines Fischereischeininhabers. Angeln dürfen Jugendliche in Berlin ausschließlich mit einer Friedfischangel.

Die Ausstellungsgebühr für einen Jugendfischereischein beträgt in Berlin ca. 10 €. Zusätzlich muss jährliche Fischereiabgabe in Höhe von 5 € entrichtet werden. Der Jugendfischereischein ist ein Jahr gültig.

Jugendfischereischein in Brandenburg

Im Bundesdurchschnitt hat das Land Brandenburg sehr liberales Fischereisgesetzt, das den Tourismus fördern sollen. So brauchen Jugendliche ab 8 Jahren fürs Angeln von Friedfischen keinen Jugendfischereischein. Auch die Begleitung durch einen erwachsenen Fischereischeininhaber ist dabei nicht nötig. Es wird nur die Fischereiabgabe in Höhe von 3 € und eine Angelkarte benötigt. Die Kosten für letztere ist vom Gewässer abhängig.

Jugendfischereischein in Bremen

Es gibt in Bremen keinen Jugendfischereischein. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Die Fischerei-Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden. Fischereischein-Ausstellung ist ab demselben Alter möglich.

Jugendfischereischein in Hamburg

Hamburg

Hamburg

Auch in Hamburg gibt es keinen Jugendfischereischein. Allerdings dürfen Kinder unter 12 Jahren unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers mit einer Handangel fischen. Die Fischerei-Prüfung kann ab dem 12. Lebensjahr abgelegt und der Fischereischein im selben Jahr erworben werden. Im nächsten Beitrag erfahren Sie über die Möglichkeiten fürs Angeln ohne Angelschein in Hamburg.

Jugendfischereischein in Hessen

In Hessen dürfen Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren einen Jugendfischereischein beantragen und für 1 oder 5 Jahre Laufzeit erwerben. Das Bestehen einer Angelprüfung wird dafür nicht vorausgesetzt.

Angeln dürfen Jugendliche in Hessen ausschließlich in Begleitung einer erwachsener Person, die über einen gültigen Fischereischein verfügt. Die Fischerei-Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt und anschließend der reguläre Fischereischein beantragt werden.

Jugendfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern

Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern keinen Jugendfischereischein. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen allerdings in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Die Fischerei-Prüfung kann ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden. Fischereischein-Ausstellung ist mit 14 Jahren möglich.

Jugendfischereischein in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen gibt es keinen Jugendfischereischein. Für Kinder unter 14 Jahren ist das Angeln nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und im Beisein eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Die reguläre Fischerei-Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt und anschließend der reguläre Fischereischein erworben werden.

Jugendfischereischein in NRW

Jugendliche zwischen 10-16 Jahren können in NRW einen Jugendfischereischein erwerben, ohne Angelprüfung ablegen zu müssen. Angeln dürfen sie ausschließlich in Begleitung einer erwachsener Person, die über einen gültigen Fischereischein verfügt. Die Gebühren für den Erwerb des Jugendfischereischeins liegt bei ca. 10 €. Fischereischein-Ausstellung ist bei bestandener Prüfung mit 14 Jahren möglich.

Jugendfischereischein in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz dürfen Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren einen Jugendfischereischein beantragen und für 1 Jahr Laufzeit erwerben. Das Bestehen einer Angelprüfung wird dafür nicht vorausgesetzt.

Angeln dürfen Jugendliche in Rheinland-Pfalz ausschließlich in Begleitung einer Person, die über einen gültigen Fischereischein verfügt. Die Aufsichtsperson muss allerdings nicht volljährig sein. Fischereischein-Ausstellung ist mit 16 Jahren möglich.

Jugendfischereischein in Saarland

Saarland

Saarland

Alle Jugendliche bis 16 Jahren (egal wie jung) dürfen in Saarland einen Jugendfischereischein beantragen (Kosten ca. 3 €) und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers mit einer Handangel fischen. Auch die Fischereiabgebe in Höhe von 3 € ist notwendig. Die Fischerei-Prüfung können Jugendliche in Saarland ab dem 13. Lebensjahr ablegen. Fischereischein-Ausstellung ist ab 14 Jahren möglich.

Jugendfischereischein in Sachsen

In Sachsen dürfen Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren einen Jugendfischereischein beantragen und erwerben. Das Bestehen einer Angelprüfung wird dafür nicht vorausgesetzt.

Angeln dürfen Jugendliche in Sachsen ausschließlich in Begleitung einer erwachsener Person, die über einen gültigen Fischereischein verfügt. Die Fischerei-Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden. Fischereischein-Ausstellung ist mit 16 Jahren möglich.

Jugendfischereischein in Sachsen-Anhalt

Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren dürfen in Sachsen-Anhalt einen Jugendfischereischein erwerben. Das Ablegen einer vereinfachten Jugendfischerprüfung ist allerdings Voraussetzung. Die Prüfungsgebühr beträgt ca. 30 € und die Ausstellung des Jugendfischereischeins kostet 3 € einmalig. Zusätzlich müssen Jugendliche eine jährliche Fischereiabgebe in Höhe von 1 € entrichten.

Jugendfischereischein in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keinen Jugendfischereischein. Für Kinder unter 12 Jahren ist das Angeln im Beisein eines volljährigen Fischereischeininhabers allerdings erlaubt. Die reguläre Fischerei-Prüfung kann ab dem 11. Lebensjahr abgelegt werden. Fischereischein-Ausstellung ist ab 12 Jahren möglich. Im nächsten Beitrag erfahren Sie über die Möglichkeiten fürs Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein.

Jugendfischereischein in Thüringen

Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren können in Thüringen einen Jugendfischereischein erwerben, ohne Angelprüfung ablegen zu müssen. Angeln dürfen sie ausschließlich in Begleitung einer erwachsener Person, die über einen gültigen Fischereischein verfügt.

Falls der Jugendliche die Fischereiprüfung bereits abgelegt hat (ab dem 10. Lebensjahr möglich), darf er alleine angeln. Die Gebühren für den Erwerb des Jugendfischereischeins liegen bei ca. 5 €. Seine Gültigkeit erstreckt sich bis zum 14. Lebensjahr. Fischereischein-Ausstellung ist mit 14 Jahren möglich.

Wichtiger Hinweis

Die oben kommunizierten Informationen wurden von uns gründlich recherchiert und nach bestem Wissen zusammengetragen. Wir übernehmen dennoch keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir eine Auskunft bei dem zuständigen Anglerverband oder Gewässerbetreiber einzuholen.

Im nächsten Beitrag finden Sie einen Ratgeber für Kinder-Angelsets.