Fischereirecht

Nur wer im Besitz einer gültigen Angelerlaubnis ist, darf in Deutschland angeln. Die Ausstellung dieser Erlaubnis wird durch die Gesetze und Verordnungen einzelner Bundesländer reglementiert. Weiterhin sieht das Fischereigesetz die Festlegung der Mindestmaße einzelner Fischarten sowie Schonzeiten vor, in denen sie nicht gefangen werden dürfen. Dieser Aspekt dient vor allem der Arterhaltung, indem vorausgesetzt wird, dass alle Fische zumindest einmal im Leben gelaicht haben müssen. Das deutsche Fischereirecht reicht in seiner Entwicklung weit in die Geschichte hinein und ist inzwischen sehr komplex. So ist z.B. der Besitz eines Fischereischeins verbindlich an die geleistete Fischereiabgabe gekoppelt, die derzeit in der Höhe von 10.- Euro von jedem praktizierenden Angler jährlich entrichtet werden muss. In dieser Rubrik bieten wir zahlreiche Informationen zum deutschen Fischereirecht an.