Schonzeiten & Mindestmaße für Fische in Nordrhein-Westfalen 2024

Hier finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für alle geschützten Fischarten in NRW sowie andere wichtige Richtlinien für den Fischfang.

Fischschonzeiten und Mindestmaße in NRW 2024

Angeln in NRW

Angeln in NRW

Fischschonzeiten und Mindestmaße sind wesentliche Regelungen im Fischereimanagement, die dazu dienen, Fischbestände nachhaltig zu erhalten und zu schützen. Schonzeiten gewährleisten, dass Fische während ihrer Laichzeiten nicht gefangen werden, was ihnen ermöglicht, sich ungehindert fortzupflanzen. Mindestmaße stellen wiederum sicher, dass nur ausgewachsene Exemplare entnommen werden, was jüngeren Fischen die Chance gibt, das Fortpflanzungsalter zu erreichen. Diese Maßnahmen tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Förderung gesunder Fischpopulationen bei, was letztlich auch die Qualität des Angelns verbessert.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) 1. Oktober bis 1. März (gilt nur im Rheinhauptstrom, in Nebengewässern keine Schonzeit) 50 cm
Aland (Leuciscus idus) keine Schonzeit 25 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 1. März bis 30. April 30 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 20. Oktober bis 15. März 25 cm
Bachschmerle (Barbatula barbatula) ganzjährig entfällt
Barbe (Barbus barbus) 15. Mai bis 15. Juni 35 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig entfällt
Finte (Alosa fallax) ganzjährig entfällt
Groppe (Cottus gobio) ganzjährig entfällt
Hecht (Esox lucius) 15. Februar bis 30. April 45 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) keine Schonzeit 35 cm
Lachs (Salmo salar) ganzjährig entfällt
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta) ganzjährig entfällt
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig entfällt
Nase (Chondrostoma nasus) 1. März bis 30. April 30 cm
Neunstachlige Stichling (Pungitius pungitius) ganzjährig entfällt
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) ganzjährig entfällt
Quappe (Lota lota) ganzjährig entfällt
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig entfällt
Schleie (Tinca tinca) keine Schonzeit 25 cm
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig entfällt
Seeforelle (Salmo trutta lacustris) 20. Oktober bis 15. März 50 cm
Seesaibling (Salvelinus alpinus) 20. Oktober bis 15. März 30 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig entfällt
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig entfällt
Zander (Sander lucioperca) 1. April bis 31. Mai 40 cm

Regeln für den Fischfang in NRW

Gemäß der Landesfischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen (LFischVO) müssen alle Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln, die während der Schonzeit oder vor Erreichen des Mindestmaßes gefangen wurden, sofort und sorgfältig zurückgesetzt werden. Sollte es ersichtlich sein, dass sie aufgrund von Verletzungen nicht überleben, sind sie unverzüglich zu töten und zu vergraben, insofern an dem Gewässer, in dem der Fang gemacht wurde, keine andere Art der Entsorgung vorgeschrieben ist. Auch wenn Tiere bereits bei Anlandung tot sind, ist ihre Verwertung untersagt (vgl. § 4 Abs. 1 LFischVO).

Die obere Fischereibehörde von Nordrhein-Westfalen darf in einzelnen Ausnahmefallen den Fang und die Verarbeitung von Fischen, die während der Schonzeit gefangen wurden oder untermaßig sind, erlauben, wenn dies dem Fischschutz oder Forschungszwecken dient, und nicht gegen die artenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Antragsteller müssen die Gründe für eine solche Ausnahme belegen. Genehmigungen können mit zusätzlichen Auflagen bzw. Nebenbestimmungen versehen werden (vgl. § 4 Abs. 3 LFischVO).

Umgang mit Köderfischen in NRW

Köderfische dürfen nur im Gewässer verwendet werden, indem sie gefangen wurden. Auch Köderfische aus dem Gewässer, das entweder dauerhaft oder vorübergehend mit dem Gewässer verbunden ist, in dem gefischt wird, sind erlaubt. Das Verwenden wie auch Mitführen lebender Köderfische ist untersagt.

Schonzeiten für Neunaugen in NRW

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Krebse in NRW

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus) ganzjährig entfällt
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Muscheln in NRW

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus) ganzjährig entfällt
Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina) ganzjährig entfällt
Flussmuschel (Unio tumidus) ganzjährig entfällt
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) ganzjährig entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) ganzjährig entfällt
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) ganzjährig entfällt
Malermuschel (Unio pictorum) ganzjährig entfällt

Angelgewässer in NRW

Der Rhein in Köln

Der Rhein in Köln

In Nordrhein-Westfalen finden Angler eine Fülle von Gewässern, die vielfältige Angelmöglichkeiten bieten. Zu den größten und bekanntesten zählt zweifellos der Rhein. Als einer der bedeutendsten Flüsse Europas beherbergt er eine große Vielfalt an Fischarten. Hier können Angler auf kapitale Welse, Zander, Barsche, Aale, Karpfen, Döbel und sogar auf manch einen Meeresfisch wie z.B. den Atlantischen Lachs oder Meerforelle stoßen. Besonders vielversprechend sind die Uferbereiche und die zahlreichen Buhnen, an denen sich die Fische gerne aufhalten. Die Strömungsverhältnisse im Rhein erfordern jedoch eine gewisse Erfahrung und Vorsicht beim Angeln.

Ein weiteres bedeutendes Angelgewässer in NRW ist der Möhnesee, einer der größten Stauseen des Landes. Er ist 8 km lang, bis zu 800 m breit, hat eine maximale Tiefe von 32 m und ist für seine malerische Umgebung und reiches Fischvorkommen bekannt. Durch große Populationen an Hechten, Zandern, Aalen, Maränen, Seeforellen und Karpfen ist der Möhnesee sowohl bei Friedfisch- als auch bei Raubfischanglern gleichermaßen beliebt. Besonders ertragreich ist hier das Spinnfischen auf Hecht und Grundangeln auf Karpfen und Schleie.

Die Angler können in NRW nicht nur traditionelles Ansitzangeln und das Spinnfischen betreiben sondern auch sich solch einer reizvollen Disziplin wie Fliegenfischen frönen. Dafür bietet vor allem die Sieg einmalige Möglichkeiten. Der Fluss ist bekannt für sein klares, sauberes Wasser und reiches Vorkommen an Forellen, Äschen und Barben. Er schlängelt sich durch eine malerische Landschaft, gesäumt von Wäldern und Wiesen, was das Angeln noch attraktiver macht.

Folgend finden Sie eine Liste von jeweils 20 größten Seen und Flüssen im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Größte Seen in NRW Fläche in km² Längste Flüsse in NRW Länge in km
Möhnesee 10,67 Lippe 220
Biggesee 8,76 Ruhr 219
Rurtalsperre 7,83 Rhein 215
Große Dhünntalsperre 4,4 Rur 165
Sorpesee 3,3 Ems 156
Halterner Stausee 3,07 Sieg 153
Baldeneysee 2,64 Lenne 128
Urfttalsperre 2,3 Niers 117
Wuppertalsperre 2,25 Weser 116
Wiehltalsperre 2,2 Wupper 115
Hennesee 2,13 Erft 103
Wahnbachtalsperre 2 Emscher 83
Versesee 1,83 Möhne 65
Auesee 1,81 Alme 59
Aabachsee 1,8 Steve 58
Wehebachtalsperre 1,7 Volme 50
Listertalsperre 1,68 Ennepe 42
Aggertalsperre 1,5 Düssel 40
Diersfordter Waldsee 1,5 Neffelbach 40
Hullerner Stausee 1,5 Dhünn 40

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Sollten Sie einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in NRW finden Sie hier: Landesfischereiverordnung (LFischVO).