Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen 2023

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in NRW.

Fischschonzeiten und -Mindestmaße in NRW

Angeln in NRW

Angeln in NRW

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Nordrhein-Westfalen für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal* 01.10. – 01.03. 50 cm
Aland 25 cm
Äsche** 01.03. – 30.04. 30 cm
Bachforelle 20.10. – 15.03. 25 cm
Barbe 15.05. – 15.06. 35 cm
Hecht 15.02. – 30.04. 45 cm
Karpfen 35 cm
Nase 01.03. – 30.04. 30 cm
Schleie 25 cm
Seeforelle 20.10. – 15.03. 50 cm
Seesaibling 20.10. – 15.03. 30 cm
Zander 01.04. – 31.05. 40 cm

* Nur für Aale im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer).

** Seit 13 November 2014 gilt für die Äsche in NRW in den von der Oberen Fischereibehörde definierten Gewässerabschnitten ganzjährige Schonzeit.

Ganzjährig geschützte Fischarten in Nordrhein-Westfalen sind:

  1. Bitterling
  2. Elritze
  3. Finte
  4. Groppe/Koppe
  5. Lachs
  6. Maifisch
  7. Meerforelle
  8. Moderlieschen
  9. Neunaugen (alle Arten)
  10. Nordseeschnäpel/Wandermaräne
  11. Schlammpeitzger
  12. Schmerle
  13. Schneider
  14. Steinbeißer
  15. Stichling
  16. Stör
  17. Quappe*
  18. Zwergstichling

* Im Rahmen eines Pilotprojektes, das zunächst für 5 Jahre befristet ist, darf die Quappe wieder beangelt werden. Die Sondergenehmigung zur Beangelung bezieht sich auf weite Gewässerabschnitte der Lippe, der Ems und der Ruhr mit einigen Nebengewässern, auf die Vechte, Berkel und Dinkel mit einigen Nebengewässern sowie auf die Möhne- und Hennetalsperre, den Auesee bei Wesel und den Bänischsee bei Rheda-Wiedenbrück. Außerdem dürfen Quappen im gesamten Westdeutschen Kanalnetz entnommen werden, allerdings unter dem Vorbehalt den gefangenen Fisch dem LFV über eine extra dafür eingerichtete Angelapp zu melden. Es dürfen maximal 2 Fische pro Tag nur entnommen werden. Ferner gibt es eine Quappen-Schonzeit vom 15. Dezember bis 28. Februar und ein Mindestmaß von 35 cm. Mehr Infos finden Sie hier.

HINWEIS: Alle Angaben zu Fischschonzeiten sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir eine Auskunft unmittelbar bei den zuständigen Angelverbänden der Bundesländer einzuholen.

Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und -Mindestmaßen in NRW finden Sie hier: Fischereiverordnung in Nordrhein-Westfalen (SGV NRW).

Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darauf hinweisen.

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