Bedeutung von „Catch & Release“

Bei keinem anderen Aspekt des Angelns scheiden sich die Geister so vehement, wie beim Thema „Catch & Release“.

Was bedeutet Catch & Release?

Angeln

Angeln

Der englische Begriff „Catch & Release“ wird auf Deutsch als „fangen und freilassen“ übersetzt. Darunter versteht man in der Angelfischerei das Zurücksetzen von gefangenen Fischen. Der Ursprung des „Catch & Release“ liegt in der Karpfenfischerei. Dort ist es seit längerem Tradition, gefangene Fische zu wiegen, zu vermessen, zu fotografieren und wieder zurückzusetzen. Die Grundlage bildet hierbei neben dem Wunsch, möglichst viele große Fische zu fangen, die verbreitete Ansicht, dass Großkarpfen kulinarisch wertlos seien, was allerdings stark gewässerabhängig ist.

Auch beim Fliegenfischen, das in Europa eine lange Tradition hat, ist die Entnahme des Fangs eher die Regel gewesen. Durch die Medien, u. a. den Film von Robert Redford „Aus der Mitte entspringt ein Fluss“, wurde das Fliegenfischen im deutschsprachigen Raum in den 90er Jahren sehr populär. Die aktuelle Fliegenfischerei setzt deshalb sehr auf das amerikanische „Vorbild“ und hat „Catch & Release“ teilweise übernommen. Inzwischen finden sich Anhänger dieser Praxis in allen Sparten der Angelfischerei.

Ziel von „Catch & Release“

Die Anhänger von „Catch & Release“ begründen die Methode in erster Linie mit der Hege des Fischbestandes. Durch das Zurücksetzen der gefangenen Fische soll deren Bestand erhalten werden, da viele Angler der Ansicht sind, dass große Fische die beste Laichqualität haben.

Umfragen unter Karpfenanglern haben ergeben, dass zurückgesetzte Fische, schonende Behandlung vorausgesetzt (z. B. durch die Benutzung von Abhakmatten), teilweise am selben Tag noch einmal gefangen wurden. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Verträglichkeit des Zurücksetzens unterschiedlicher Fischarten wurden international schon öfteren durchgeführt. Die Ergebnisse unterscheiden sich je nach Fischart, angewandte Angelmethoden und vorherrschender Wassertemperatur z.T. signifikant.

Kritische Aspekte

Gefangener Fisch

Gefangener Fisch

„Catch & Release“ wird von Tierschutzkreisen und auch von vielen Anglern aus ethisch-moralischen Gründen kritisiert. Durch den Drill leiden Fische unter Stress und möglicherweise Schmerzen, so der Hauptargument. Da beim Angeln kein höherwertiges Ziel (z.B. Verwertung des Fisches als Lebensmittel) als der Spaß des Anglers angestrebt wird, handle es sich somit um ein unnötiges Zufügen von Stress oder sogar Schmerzen an einem Tier. An diese Argumentation schließt auch die Rechtslage in Deutschland an.

Umstritten ist der tatsächliche Erfolg des Hegeziels. Je nach Fischart sind die Überlebensraten von gefangenen Fischen nach dem Freilassen sehr unterschiedlich. Wissenschaftlich belegt ist, dass die Überlebensrate markant abnimmt, je länger die gefangenen Fische im Drill und an Land bleiben (z. B. für das Vermessen und Fotografieren), auch gibt es robuste Arten wie Hecht und Karpfen, aber auch sehr empfindliche wie Zander, Barsch oder Salmoniden.

Catch & Release in Deutschland und im Ausland

Während in Ländern wie den USA Fangen und Freilassen bei bestimmten Fischarten oft vorgeschrieben ist, ist in Deutschland ein Zurücksetzen des Fisches nur erlaubt, wenn der Fisch in der Schonzeit gefangen wurde, noch unter dem Schonmaß liegt oder als Beifang beim Fischen auf eine andere Art erbeutet wurde; andernfalls werden dem Tier sinnlos Schmerzen bzw. Leiden zugefügt, was in Deutschland laut § 17 des Tierschutzgesetzes als Tierquälerei gilt.

In der Schweiz gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Fische zu beangeln, die geschont oder geschützt sind und die nicht entnommen werden dürfen. Die Schweiz hat in ihren Erläuterungen zur Tierschutzverordnung eine detaillierte Auslegung erarbeitet, die C&R unter bestimmten Voraussetzungen aus ökologischen Gründen gestattet. In Österreich ist es Landesrecht. So gibt es nur für Vorarlberg ein Catch & Release Verbot. In den anderen 8 Bundesländern ist C&R unter der Einhaltung von spezifische Regelungen für die einzelnen Gewässer und Fischarten erlaubt.

Quellenhinweise

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