Fischschonzeiten und Mindestmaße in Thüringen 2024

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Thüringen.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Thüringen

Äsche

Äsche

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Thüringen für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) 1. November bis 28. Februar 50 cm
Aland (Leuciscus idus) ganzjährig entfällt
Äsche (Thymallus thymallus) 1. Februar bis 31. Mai 35 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 1. Oktober bis 31. März 30 cm
Barbe (Barbus barbus) 1. April bis 31. August 40 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig entfällt
Döbel (Squalius cephalus) keine Schonzeit 20 cm
Groppe (Cottus gobio) ganzjährig entfällt
Hasel (Leuciscus leuciscus) 1. April bis 31. Mai 20 cm
Hecht (Esox lucius) 15. Februar bis 30. April 50 cm
Karausche (Carassius carassius) 1. April bis 31. Mai 15 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) keine Schonzeit 35 cm
Lachs (Salmo salar) ganzjährig entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta) ganzjährig entfällt
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig entfällt
Nase (Chondrostoma nasus) ganzjährig entfällt
Neunstachlige Stichling (Pungitius pungitius) ganzjährig entfällt
Quappe (Lota lota) 1. November bis 31. März 30 cm
Rapfen (Aspius aspius) ganzjährig entfällt
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) keine Schonzeit 15 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig entfällt
Schleie (Tinca tinca) keine Schonzeit 25 cm
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig entfällt
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig entfällt
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig entfällt
Wels (Silurus glanis) keine Schonzeit 50 cm
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig entfällt
Zander (Sander lucioperca) 1. April bis 31. Mai 45 cm

Regeln für den Fischfang in Thüringen

Untermaßige oder während der Schonzeit in thüringischen Gewässern unbeabsichtigt gefangene Fische müssen unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückgesetzt werden (vgl. § 6 ThürFischAVO). Als Mindestmaß gilt bei Fischen der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 1 Abs. 2 ThürFischAVO).

Fische und Teile von Fischen dürfen nur als Köder in dem Gewässer oder Gewässerabschnitt verwendet werden, aus dem sie stammen. Als Köder dürfen nur Arten eingesetzt werden, für die zum Zeitpunkt der Verwendung keine Schonzeit gilt, für die kein Mindestmaß festgelegt ist oder die das Mindestmaß nach erreicht haben. Köderfische dürfen nur im Rahmen der Eigenbedarfsdeckung gefangen werden. Die Hälterung von Köderfischen ist verboten (§ 14 ThürFischAVO).

Schonzeiten für Neunaugen in Thüringen

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Krebse in Thüringen

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus) ganzjährig entfällt
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) ganzjährig entfällt

Schonzeiten für Muscheln in Thüringen

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus) ganzjährig entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) ganzjährig entfällt
Flussmuschel (Unio tumidus) ganzjährig entfällt
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) ganzjährig entfällt
Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina) ganzjährig entfällt
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) ganzjährig entfällt
Malermuschel (Unio pictorum) ganzjährig entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Thüringen finden Sie hier: Thüringer Fischereiverordnung (ThürFischAVO). Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren.