Fischschonzeiten

Jedes Bundesland in Deutschland verfügt über eigene Fischschonzeiten und -Mindestmaße, die zu Erhaltung der bedrohten Fischarten dienen. Werden bestimmte Fischarten während der Schonzeit durch Angler unabsichtlich gefangen, sind sie unmittelbar nach dem Fang unverzüglich und sorgfältig in das Gewässer zurückzusetzen. Dasselbe gilt auch für Fische, die das Mindestmaß noch nicht erreicht haben. Fische, die außerhalb der Schonzeiten gefangenen werden, dürfen nur dann zur Verwertung entnommen werden, wenn sie das Mindestmaß erreicht haben. Damit sollen die gesamten Fischbestände reguliert und bedrohte Fischarten nachhaltig geschützt werden.