Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Hessen 2023

Auf dieser Seite finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Hessen.

Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Hessen

Am Fluss

Am Fluss

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Hessen für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Hessen

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal 01.10. – 01.03. 50 cm
Äsche 01.03. – 15.05. 30 cm
Bachforelle 01.10. – 31.03. 25 cm
Barbe 40 cm
Gründling 15.04. – 30.06.
Hecht 01.02. – 15.04. 50 cm
Karpfen 15.03. – 31.05. 45 cm
Meerforelle 01.10. – 31.03. 25 cm
Moderlieschen 01.05. – 30.06.
Nase 15.03. – 30.04. 25 cm
Rotfeder 15.03. – 31.05. 20 cm
Schleie 01.05. – 30.06. 25 cm
Zander 50 cm

Ganzjährig geschützte Fischarten in Hessen sind:

  1. Bachneunauge
  2. Bitterling
  3. Elritze
  4. Finte
  5. Flunder
  6. Flussneunage
  7. Karausche
  8. Koppe (Große)
  9. Lachs
  10. Maifisch
  11. Meerforelle
  12. Meerneunauge
  13. Neunstachlichger Stichling
  14. Nordseeschnäpel
  15. Quappe
  16. Schlammpeitzger
  17. Schneider
  18. Steinbeißer
  19. Stör
  20. Strömer
  21. Zährte

HINWEIS: Alle Angaben zu Fischschonzeiten sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir eine Auskunft unmittelbar bei den zuständigen Angelverbänden der Bundesländer einzuholen.

Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und -Mindestmaßen in Hessen finden Sie hier: Hessisches Fischereigesetz (HFischG).

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