Wildcampen in Skandinavien: Andere Länder, andere Sitten

Jedes skandinavische Land erlaubt das verantwortungsvolle Wildzelten und z.T. auch das Wildcampen. Zwischen Ländern gibt es dennoch unterschiedliche Regelungen.

Wildcampen in Skandinavien

Wildcampen in Skandinavien

Wildcampen in Skandinavien

Das Wildcampen oder Wildzelten gehört in Norwegen und Schweden zu dem traditionellen „Jedermannsrecht“, das in der norwegischen Sprache „Allmannsretten“ und auf Schwedisch „Allemansrätt“ heißt. Grundsätzlich ist damit das Durchqueren zu Fuß oder per Fahrrad, Kanu oder Pferd sowie der Aufenthalt samt Übernachtung im Freien gemeint. Das Camping mit einem Campingwagen oder anderen Kraftfahrzeug in der wilden Natur und Naturschutzgebieten ist grundsätzlich nicht gestattet. In beiden Ländern gibt es jedoch vereinzelt Unterschiede.

In Dänemark gibt es das traditionelle „Jedermannsrecht“ bzw. das gesetzlich verankertes Recht zwar nicht, jedoch werden auch hier Aktivitäten wie das Wildcampen in bestimmten Gebieten unterstützt. In Finnland wiederum können Outdoor-Liebhaber in 40 Nationalparks zum Teil wildcampen. Weiter unten finden Sie ausführliche Informationen über die Wildcamping-Regelungen in einzelnen skandinavischen Ländern.

Wildcampen in Norwegen

Bergsee in Norwegen

Bergsee in Norwegen

Norwegen hat aufgrund seiner faszinierenden, weitreichend unberührten Natur samt Landschaften, Pflanzen- und Tierwelt einen besonders starken Bezug zum Leben im Freien. Die Natur ist ein zentraler und lebendiger Bestandteil der nationalen Identität. Die Regierung animiert alle Menschen (Einwohner wie auch Ausländer) so oft wie möglich Aktivitäten in der freien Natur nachzugehen. Dazu gehört auch das Wildcampen. Das Jedermannsrecht ist in dem norwegischen „Gesetz über das Leben im Freien“ vom 28. Juni 1957 definiert und wurde im Verlauf der Zeit mehrfach aktualisiert. Jeder, der dieses Recht in Anspruch nimmt, hat auch bestimmten Regeln und Gesetzen zu befolgen. Zu den wichtigsten davon gehören:

  1. Es wird zwischen dem „offenen Land“ und „umzäunten Land“ (inklusive Privatland) differenziert.
  2. Als offenes Land gelten z. B. Küsten, Fjorde, öffentliche Strände, Wälder, Berge und Hochebenen.
  3. Das offene Land darf zu Fuß, per Fahrrad, per Skier oder per Kanu betreten werden.
  4. Zwischen dem 15. Oktober und 30. April dürfen auch landwirtschaftliche Flächen betreten werden.
  5. Es ist erlaubt entlang öffentlicher Straßen zu parken und auch ein Zelt nebenan in der Natur aufzustellen.
  6. Auf öffentlichen Parkplätzen ist in vielen Gebieten die Übernachtung im Wohnmobil gestattet.
  7. Wildes Campen ist auf unkultiviertem, offenen Land ohne Genehmigung möglich.
  8. Übernachtungen dürfen nicht mehr als 2 Tage an einem Platz stattfinden, ausgenommen in Bergregionen und weit abgelegenen Gebieten.
  9. In der Nähe zu bewohnten Häusern oder zu Privatgeländen sind mindestens 150 m Abstand zu halten.
  10. Einwohner und Wildtiere dürfen nicht gestört werden.
  11. Abfälle, Essensreste und Müll jeglicher Art müssen mitgenommen werden.
  12. Der genutzte Platz und die Natur muss stets sauber und ordentlich wieder verlassen werden.
  13. Wild wachsende Beeren, Pilze und Nüsse dürfen nur auf offenem Land und nur zum sofortigen Verzehr gepflückt werden.
  14. Das Pflücken und Sammeln ist nicht im Jedermannsrecht, sondern im Strafgesetz geregelt.
  15. Angeln ist in Meeresgebieten in Norwegen ohne Genehmigung möglich.
  16. Angeln in Süßwasser (Seen, Flüsse) bedarf eines Angelscheins der Region.
  17. Zwischen dem 15. April und 15. September sind Lagerfeuer/offene Feuer in Waldnähe verboten.
  18. In Naturschutzgebieten sind gesonderte Regelungen zu beachten.

Wildcampen in Schweden

Wildcampen in Schweden

Wildcampen in Schweden

In Schweden gelten ähnliche Regelungen wie in Norwegen. Das traditionelle Jedermannsrecht ist in Schweden jedoch nicht in einem speziellen Gesetz schriftlich festgelegt. Rechtsgrundlagen stellen dazu die Regierungsformen dar:

  1. Zelte dürfen an den meisten Orten für ein bis zwei Nächte aufgestellt werden.
  2. Mit Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen ist es auf Parkplätzen erlaubt bis zu 24 Stunden zu parken.
  3. An Wochenenden oder Feiertagen ist das Parken bis zum nächsten Werktag erlaubt.
  4. Lagerfeuer oder Grillen am offenen Feuer ist nicht überall und nicht zu jeder Zeit erlaubt.
  5. Zum Feuermachen dürfen keine Zweige von wachsenden Bäumen genutzt werden, nur auf dem Boden liegendes Reisig.
  6. Sofern nicht speziell verboten, ist das Angeln in öffentlichen Gewässern gestattet.

Weiterhin ist in Schweden und Norwegen auf die aktuellen Sicherheitsbestimmungen zu achten, wie z.B. hinsichtlich Warnungen vor gefährlichen Strömungen, Wetterbedingungen oder dünnem Eis. In den dunkleren Jahreszeiten müssen außerhalb der Städte beim Wandern, Spazierengehen oder Radfahren stets gelbe Warnwesten getragen werden.

Wildcampen in Dänemark

Wildcampen in Dänemark

Wildcampen in Dänemark

Das Wildcampen ist in Dänemark nicht an jedem Ort erlaubt. Es gibt jedoch zum Beispiel 201 Wälder, in denen unter Einhaltung bestimmter Regeln das Übernachten gestattet ist. Der Rahmen für die Nutzung der Natur ist unter anderem im dänischen Naturschutzgesetz festgelegt. Über die Bestimmungen fürs Wildcampen bzw. für das Übernachten in der freien Natur informiert die dänische Naturschutzbehörde bzw. das Ministry of Environment and Food of Denmark. Es ist zum Beispiel möglich, auf dem Waldboden mit einer Isomatte, Decke und/oder Schlafsack zu übernachten. Es gibt kleine Campingplätze (Lille lejrplads) für Alleinreisende, Familien und kleine Gruppen sowie große Campingplätze (Stor lejrplads) für große Gruppen, wie z.B. Pfadfinder oder Schulgruppen.

Zu den Regeln für „stille Wanderer“ (Wildcamper) in Dänemark gehören:

  1. Das Benutzen von motorisierten Fahrzeugen ist auf Waldwegen nicht gestattet.
  2. Das Übernachten an ein und demselben Platz nur für eine Nacht ist erlaubt.
  3. Offene Feuer und Spirituosenkocher sind verboten.
  4. Wildcampen an Stränden und Dünen ist nicht gestattet.
  5. Zelte dürfen nur außerhalb der Sichtweite von Forst- und Wohngebäuden, Nachbarn, Campingplätzen und Straßen aufgestellt werden.
  6. Zwischen dem 01.März und 31. Oktober ist das Rauchen in Heidegebieten, in bewachsenen Sanddünen, auf grasbewachsenen Waldböden, in Nadelplantagen oder in jungen Laub- und Nadelbaumbeständen nicht gestattet.
  7. Waldpflanzen, Beeren und Früchte dürfen für den Eigengebrauch gesammelt werden.

Wildcampen in Finnland

Wildcampen in Finnland

Wildcampen in Finnland

In Finnland heißt das Jedermannsrecht “ Jokamiehen Oikeudet“. Im ganzen Land gibt es 40 Nationalparks, die jeder ungehindert erkunden kann. Für das Wildcampen gibt es spezielle Vorschriften in Nationalparks und vielen Naturschutzgebieten, die Aktivitäten wie Camping, Jagd, den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und den Zugang zu sensiblen Bereichen während der Brutzeit zusätzlich einschränken.

Zu der Besonderheit an Finnland gehören vor allem die offenen kostenlosen Wildnishütten, die jedermann für eine Nacht nutzen kann. Lagerfeuer dürfen nur mit Erlaubnis des Landbesitzers oder in speziellen öffentlichen Lagerfeuerstellen und Kochunterkünften in vielen Nationalparks und anderen beliebten Gegenden, in denen Brennholz kostenlos zur Verfügung gestellt wird, angezündet werden.

Gibt es Wald- und Grasbrandwarnungen, dann ist das Entfachen von Feuer nur an überdachten Lagerfeuerstellen mit Kamin gestattet. Ein Feuer kann auch in Kaminen in der Wildnis und anderen Hütten angezündet werden. Jeder, der ein Feuer entzündet, ist immer für den sicheren Gebrauch verantwortlich. Es ist zu empfehlen, stets die aktuellen Vorschriften und Hinweise der zuständigen Behörden zum Wildcampen zu studieren.