Wildcampen in Frankreich. Was ist erlaubt und was verboten?

Generell ist es gesetzlich verboten, mit dem Wohnmobil in Frankreich wild zu campen. Doch es gibt auch legale Möglichkeiten.

Wildcampen in Frankreich. Wie ist es geregelt?

Wildcampen in Frankreich

Wildcampen in Frankreich

Das Übernachten im eigenen Fahrzeug abseits ausgewiesener Plätze ist in Frankreich generell nicht erlaubt. Außerhalb von Städten sind manche Parkplätze mit Schildern versehen, die das Übernachten im Wohnmobil explizit erlauben. Von Autobahnraststätten wird generell abgeraten. Abgesehen davon, dass auch dort das Campen illegal ist, wird immer wieder von Einbrüchen und Überfällen berichtet.

Zahlreiche Ortschaften bieten einen „Camping Municipal“ an, auf dem Sie günstig die Nacht verbringen können. Wenn Sie in einen Ort kommen, der mit dem Hinweis „Camping reglementé – s’adresser à la mairie“ versehen ist, wenden Sie sich an das Bürgermeisteramt. Dort wird man Ihnen einen geeigneten Stellplatz für die Übernachtung zuweisen.

Tipps fürs Wildcampen in Frankreich

Ist gerade kein ausgewiesener Campingplatz in Sicht, ist Nachfragen die beste Lösung. Die Franzosen campen selbst gerne und sind Touristen im Allgemeinen gegenüber aufgeschlossen. Bitten Sie direkt um Erlaubnis, eine Nacht mit dem Wohnmobil auf Privatgrund zu übernachten, wird Ihnen dies wahrscheinlich erlaubt.

Sollten Sie abseits von Siedlungen übernachten müssen, entscheiden Sie sich für Parkplätze, die kein explizites Verbotsschild aufweisen. Beziehen Sie Ihren Nachtplatz erst spät abends und brechen Sie morgens früh wieder auf. Natürlich sollte nichts sichtbar auf Camping hinweisen. Belassen Sie also Markise, Grill und Campingmöbel im Fahrzeug.

Wildzelten in Frankreich. Wie ist es geregelt?

Wildcampen

Wildcampen

Wildzelten ist in Frankreich nicht grundsätzlich verboten, jedoch sind die Einschränkungen so groß, dass geeignete Plätze nur schwer zu finden sind. So ist das Zelten in Naturschutzgebieten, an öffentlichen Wegen und Straßen, am Strand und auf Privatgrundstücken verboten. Außerdem dürfen Sie Ihr Zelt nicht innerhalb von 200 Metern um eine Wasserquelle oder innerhalb von 500 Metern um eine Sehenswürdigkeit oder ein Denkmal aufschlagen.

Zusätzlich kann die örtliche Verwaltung explizite Camping-Verbote aussprechen. Die Behörden führen durchaus nächtliche Kontrollen durch. Am Strand übernimmt diese Aufgabe gerne die Küstenwache. Wer beim illegalen Wildzelten erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen, die von einer mündlichen Verwarnung bis hin zu 1500 EUR Geldbuße reichen kann.

Tipps fürs Wildzelten in Frankreich

Sollten Sie einen Platz finden, der eindeutig für Wildzelten geeignet ist, halten Sie sich dennoch nicht länger als nötig dort auf. Schlagen Sie Ihr Zelt zum Einbruch der Dunkelheit auf und brechen Sie Ihr Lager bei Sonnenaufgang ab. Machen Sie in keinem Fall Feuer. Nehmen Sie alles, was Sie mitgebracht haben, auch wieder mit.

In der Nähe von Ortschaften holen Sie ich am besten die Erlaubnis des Grundbesitzers ein. Nicht selten werden Wanderer, die nur mit Zelt unterwegs sind, sogar zu einem Abendessen eingeladen. In Nationalparks müssen Sie sich nach den örtlichen Regelungen erkundigen. Meistens ist das Aufschlagen eines Zeltes verboten, Biwakieren von 19 bis 9 Uhr jedoch erlaubt. In der Regel muss dann ein Abstand von 60 Gehminuten zu den Außengrenzen des Parks eingehalten werden.