Fischschonzeiten und Mindestmaße in Bremen 2025

Auf dieser Seite finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Bremen im Jahr 2025.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Bremen

Spinnangeln

Spinnangeln

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Bremen für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla)
keine Schonzeit
45 cm
Äsche (Thymallus thymallus)
1. März bis 15. Mai
35 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario)
15. Oktober bis 15. März
30 cm (gilt nur für Besatzfische)
Barsch (Perca fluviatilis)
1. Februar bis 15. Mai
15 cm
Bitterling (Rhodeus amarus)
ganzjährig
entfällt
Döbel (Squalius cephalus)
keine Schonzeit
30 cm
Finte (Alosa fallax)
ganzjährig
entfällt
Flunder (Platichthys flesus)
keine Schonzeit
25 cm
Groppe (Cottus gobio)
ganzjährig
entfällt
Hecht (Esox lucius)
1. Februar bis 15. Mai
60 cm
Lachs (Salmo salar)
15. Oktober bis 15. März
60 cm (gilt nur für Besatzfische)
Maifisch (Alosa alosa)
ganzjährig
entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta)
15. Oktober bis 15. März
50 cm (gilt nur für Besatzfische)
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus)
ganzjährig
entfällt
Quappe (Lota lota)
keine Schonzeit
35 cm
Rapfen (Aspius aspius)
keine Schonzeit
40 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
ganzjährig
entfällt
Schmerle (Noemacheilus barbatulus)
ganzjährig
entfällt
Schneider (Alburnoides bipunctatus)
ganzjährig
entfällt
Steinbeißer (Cobitis taenia)
ganzjährig
entfällt
Stör (Acipenser sturio)
ganzjährig
entfällt
Zährte (Vimba vimba)
ganzjährig
entfällt
Zander (Sander lucioperca)
1. Februar bis 15. Mai
40 cm

Regeln für den Fischfang in Bremen

Während der Raubfischschonzeiten vom 1. Februar bis 15. Mai ist in Bremen jegliche Spinnfischerei, einschließlich Blinkern und Twistern sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen auf folgende Arten verboten: Barsch, Hecht, Zander (vgl. § 4 Abs. 2 BinnFischVO).

In offenen Binnengewässern dürfen nur Fische oder Fischteile als Köder verwendet werden, die aus dem Gewässersystem des Fanggewässers stammen oder die in Teichwirtschaften oder vergleichbaren Anlagen aus heimischen Arten erzeugt wurden (§ 4 Abs. 3  BinnFischVO).

Schonzeiten für Neunaugen in Bremen

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri)
ganzjährig
entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
ganzjährig
entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus)
ganzjährig
entfällt

Schonzeiten für Krebse in Bremen

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus)
1. November bis 30. Juni
11 cm (gilt nur für Besatztiere)

Schonzeiten für Muscheln in Bremen

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus)
ganzjährig
entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Bremen finden Sie hier: Bremische Binnenfischereiverordnung (BinnFischVO) . Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber in Kenntnis setzen.