Fischschonzeiten und Mindestmaße in Hamburg 2025

Auf dieser Seite finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Hamburg im Jahr 2025.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Hamburg

Hamburg

Hamburg

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Hamburg für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten das Fortpflanzungsalter erreichen und mindestens einmal im Leben Nachkommen zeugen können.

Seit 11.06.2019 gilt in Hamburg das neue Fischereigesetz, das die Einführung eines Entnahmefensters und der Tageshöchstfangmengen vorsieht. Durch diese in Deutschland z.T. präzedenzlosen Maßnahmen werden in Hamburg nicht nur die untermaßigen Fische, sondern auch die großen Tiere, die für den Erhalt der Bestände besonders wichtig sind, nachhaltig geschützt.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Fischart Schonzeit Entnahmefenster (Höchstfangmenge)
Aal (Anguilla anguilla)
keine Schonzeit
Entnahmefenster: 45 - 75 cm (3 Fische pro Tag)
Bachforelle (Salmo trutta fario)
15. Oktober bis 15. Februar
Entnahmefenster: 20 - 40 cm
Barsch (Perca fluviatilis)
keine Schonzeit
Entnahmefenster: 10 - 35 cm
Bitterling (Rhodeus amarus)
ganzjährig
entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus)
ganzjährig
entfällt
Finte (Alosa fallax)
ganzjährig
entfällt
Groppe (Cottus gobio)
ganzjährig
entfällt
Hasel (Leuciscus leuciscus)
ganzjährig
entfällt
Hecht (Esox lucius)
1. Februar bis 31. Mai
Entnahmefenster: 45 - 75 cm (2 Fische pro Tag)
Karpfen (Cyprinus carpio)
keine Schonzeit
Entnahmefenster: über 35 cm
Lachs (Salmo salar)
ganzjährig
entfällt
Maifisch (Alosa alosa)
ganzjährig
entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta)
15. Oktober bis 15. Februar
Entnahmefenster: 40 - 65 cm (2 Fische pro Tag)
Moderlieschen (Leucaspius delineatus)
ganzjährig
entfällt
Neunstachlige Stichling (Pungitius pungitius)
ganzjährig
entfällt
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus)
ganzjährig
entfällt
Ostseeschnäpel (Coregonus maraena)
ganzjährig
entfällt
Quappe (Lota lota)
keine Schonzeit
Entnahmefenster: 30 - 50 cm (3 Fische pro Tag)
Rapfen (Aspius aspius)
keine Schonzeit
Entnahmefenster: 50 - 70 cm (1 Fisch pro Tag)
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
ganzjährig
entfällt
Schleie (Tinca tinca)
keine Schonzeit
Entnahmefenster: 25 - 45 cm
Schmerle (Noemacheilus barbatulus)
ganzjährig
entfällt
Steinbeißer (Cobitis taenia)
ganzjährig
entfällt
Stör (Acipenser sturio)
ganzjährig
entfällt
Stromgründling (Romanogobio belingi)
ganzjährig
entfällt
Zährte (Vimba vimba)
ganzjährig
entfällt
Zander (Sander lucioperca)
1. Februar bis 31. Mai
Entnahmefenster: 45 - 75 cm (2 Fische pro Tag)

Entnahmefenster und Tageshöchstfangmenge

Fische, für die in Hamburg ein Entnahmefenster definiert ist, dürfen nur getötet werden, wenn sie von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse eine Länge aufweisen, die zwischen dem im Entnahmefenster aufgeführten unteren Maß (erste Zahl) und dem oberen Maß (zweite Zahl) liegt. Die Höchstfangmenge bezieht sich auf die maximal erlaubte Stückzahl der gefangenen Fisch pro Tag und Art (vgl. §7 HmbFAnGDVO).

Schonzeiten für Neunaugen in Hamburg

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri)
ganzjährig
entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
ganzjährig
entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus)
ganzjährig
entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen finden Sie hier: Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO). Sollten Sie auf unseren Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren.