Fischschonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt 2025

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Sachsen-Anhalt im Jahr 2025.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Sachsen-Anhalt

Angeln in Sachsen-Anhalt

Angeln in Sachsen-Anhalt

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Sachsen-Anhalt für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für den Erhalt stabiler Fischpopulationen. Die Schonzeiten gewährleisten, dass die Fische während ihrer Laichzeit nicht gefangen werden, was für die Fortpflanzung und Bestandserhalt essenziell ist. Mindestmaße stellen wiederum sicher, dass nur ausgewachsene Tiere entnommen werden, wodurch jüngeren Fischen die Möglichkeit gegeben wird, die Geschlechtsreife zu erreichen und sich zu vermehren.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla)
keine Schonzeit
50 cm
Äsche (Thymallus thymallus)
1. Dezember bis 15. Mai
30 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario)
15. September bis 31. März
25 cm
Barbe (Barbus barbus)
1. April bis 30. Juni
45 cm
Bitterling (Rhodeus amarus)
ganzjährig
entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus)
ganzjährig
entfällt
Finte (Alosa fallax)
ganzjährig
entfällt
Groppe (Cottus gobio)
ganzjährig
entfällt
Größe Maräne (Coregonus lavaretus )
keine Schonzeit
30 cm
Hecht (Esox lucius)
15. Februar bis 30. April
50 cm
Karpfen (Cyprinus carpio)
keine Schonzeit
35 cm
Kleine Maräne (Coregonus albula)
keine Schonzeit
12 cm
Lachs (Salmo salar)
ganzjährig
entfällt
Maifisch (Alosa alosa)
ganzjährig
entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta)
ganzjährig
entfällt
Moderlieschen (Leucaspius delineatus)
ganzjährig
entfällt
Nase (Chondrostoma nasus)
ganzjährig
entfällt
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus)
ganzjährig
entfällt
Quappe (Lota lota)
keine Schonzeit
30 cm
Rapfen (Aspius aspius)
keine Schonzeit
40 cm
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
keine Schonzeit
25 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
ganzjährig
entfällt
Schleie (Tinca tinca)
keine Schonzeit
25 cm
Schmerle (Noemacheilus barbatulus)
ganzjährig
entfällt
Schneider (Alburnoides bipunctatus)
ganzjährig
entfällt
Steinbeißer (Cobitis taenia)
ganzjährig
entfällt
Stör (Acipenser sturio)
ganzjährig
entfällt
Stromgründling (Romanogobio belingi)
ganzjährig
entfällt
Zährte (Vimba vimba)
keine Schonzeit
30 cm
Zander (Sander lucioperca)
15. Februar bis 31. Mai
50 cm

Schonzeiten für Neunaugen in Sachsen-Anhalt

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri)
ganzjährig
entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
ganzjährig
entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus)
ganzjährig
entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Fischereiverordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA). Sollten Sie auf unseren Fischschonzeiten-Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren.