Fischschonzeiten und -Mindestmaße in Hessen 2025

Auf dieser Seite finden Sie Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten im Bundesland Hessen im Jahr 2025.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Hessen

Am Fluss

Am Fluss

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Hessen für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Fischart Schonzeit Entnahmemaß
Aal (Anguilla anguilla)
15. September bis 1. März
Entnahmemaß: 50 - 70 cm
Äsche (Thymallus thymallus)
1. März bis 15. Mai
Entnahmemaß: 30 - 45 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario)
1. Oktober bis 31. März
Entnahmemaß: 25 - 60 cm
Barbe (Barbus barbus)
1. Mai bis 30. Juni
Entnahmemaß: 40 - 60 cm
Bitterling (Rhodeus amarus)
ganzjährig
entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus)
ganzjährig
entfällt
Flunder (Platichthys flesus)
ganzjährig
entfällt
Groppe (Cottus gobio)
ganzjährig
entfällt
Hecht (Esox lucius)
1. Februar bis 15. April
Entnahmemaß: 50 - 90 cm
Karausche (Carassius carassius)
ganzjährig
entfällt
Karpfen (Cyprinus carpio)
15. März bis 31. Mai
Entnahmemaß: 45 - 60 cm
Lachs (Salmo salar)
ganzjährig
entfällt
Maifisch (Alosa alosa)
ganzjährig
entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta)
1. Oktober bis 31. März
25 - 60 cm
Moderlieschen (Leucaspius delineatus)
1. Mai bis 30. Juni
kein Mindestmaß
Nase (Chondrostoma nasus)
15. März bis 30. April
Entnahmemaß: 25 - 40 cm
Neunstachlige Stichling (Pungitius pungitius)
ganzjährig
entfällt
Quappe (Lota lota)
ganzjährig
entfällt
Renke (Coregonus)
ganzjährig
entfällt
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)
15. März bis 31. Mai
Entnahmemaß: 20 - 30 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
ganzjährig
entfällt
Schleie (Tinca tinca)
1. Mai bis 30. Juni
Entnahmemaß: 25 - 45 cm
Schneider (Alburnoides bipunctatus)
ganzjährig
entfällt
Seeforelle (Salmo trutta lacustris)
1. Oktober bis 31. März
Entnahmemaß: 25 - 60 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia)
ganzjährig
entfällt
Stör (Acipenser sturio)
ganzjährig
entfällt
Strömer (Telestes souffia)
ganzjährig
entfällt
Zährte (Vimba vimba)
ganzjährig
entfällt
Zander (Sander lucioperca)
keine Schonzeit
Entnahmemaß: ab 50 cm

Entnahmemaß statt Mindestmaß in Hessen

In Hessen ist es verboten, Tiere während der Schonzeit oder wenn ihre Länge außerhalb des Entnahmemaßes liegt zu fangen oder zu entnehmen (§2 Abs. 1 HFischV). Entnahmemaß bedeutet, dass Fische nur dann gefangen und entnommen werden können, wenn sie von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse eine Länge aufweisen, die zwischen dem im Entnahmemaß aufgeführten unteren Maß (erste Zahl) und dem oberen Maß (zweite Zahl) liegt.

Schonzeiten für Neunaugen in Hessen

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri)
ganzjährig
entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
ganzjährig
entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus)
ganzjährig
entfällt

Schonzeiten für Krebse in Hessen

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus)
ganzjährig
entfällt
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)
ganzjährig
entfällt

Schonzeiten für Muscheln in Hessen

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus)
ganzjährig
entfällt
Flussmuschel (Unio tumidus)
ganzjährig
entfällt
Erbsenmuschel (Pisidium spp.)
entfällt
ganzjährig
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera)
ganzjährig
entfällt
Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina)
ganzjährig
entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea)
ganzjährig
entfällt
Häubchenmuschel (Musculium lacustre)
ganzjährig
entfällt
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata)
ganzjährig
entfällt
Kugelmuschel (Sphaerium spp.)
ganzjährig
entfällt
Malermuschel (Unio pictorum)
ganzjährig
entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Hessen finden Sie hier: Hessische Fischereiverordnung (HFischV). Sollten Sie auf unseren Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber informieren.