Fischschonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz 2025

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Übersicht über die Mindestmaße und Schonzeiten für geschützte Fischarten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025.

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Rheinland-Pfalz

Angeln in Rheinland-Pfalz

Angeln in Rheinland-Pfalz

Schonzeiten und Mindestmaße sind in Rheinland-Pfalz für auserwählte Fischarten gesetzlich vorgeschrieben und müssen von allen Anglern zwecks Sicherung der Artbestände streng eingehalten werden. Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die gefährdeten Fischarten sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla)
keine Schonzeit
50 cm
Aland (Leuciscus idus)
ganzjährig
entfällt
Äsche (Thymallus thymallus)
15. Februar bis 30. April
30 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario)
15. Oktober bis 15. März (in Gewässern, die keiner Winterschonzeit unterliegen)
25 cm
Bachschmerle (Barbatula barbatula)
ganzjährig
entfällt
Barbe (Barbus barbus)
1. Mai bis 15. Juni
35 cm
Bitterling (Rhodeus amarus)
ganzjährig
entfällt
Elritze (Phoxinus phoxinus)
ganzjährig
entfällt
Finte (Alosa fallax)
ganzjährig
entfällt
Flunder (Platichthys flesus)
ganzjährig
entfällt
Groppe (Cottus gobio)
ganzjährig
entfällt
Größe Maräne (Coregonus lavaretus )
keine Schonzeit
25 cm
Güster (Blicca bjoerkna)
keine Schonzeit
15 cm
Hasel (Leuciscus leuciscus)
keine Schonzeit
15 cm
Hecht (Esox lucius)
1. Februar bis 31. Mai
50 cm
Karausche (Carassius carassius)
ganzjährig
entfällt
Karpfen (Cyprinus carpio)
keine Schonzeit
35 cm
Lachs (Salmo salar)
ganzjährig
entfällt
Maifisch (Alosa alosa)
ganzjährig
entfällt
Meerforelle (Salmo trutta trutta)
ganzjährig
entfällt
Moderlieschen (Leucaspius delineatus)
ganzjährig
entfällt
Nase (Chondrostoma nasus)
15. März bis 30. April (in allen Gewässern außer Rhein, Mosel und Lahn)
30 cm
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus)
ganzjährig
entfällt
Quappe (Lota lota)
ganzjährig
entfällt
Rotauge (Rutilus rutilus)
keine Schonzeit
15 cm
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)
keine Schonzeit
15 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
ganzjährig
entfällt
Schleie (Tinca tinca)
keine Schonzeit
25 cm
Schneider (Alburnoides bipunctatus)
ganzjährig
entfällt
Seeforelle (Salmo trutta lacustris)
keine Schonzeit
60 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia)
ganzjährig
entfällt
Stör (Acipenser sturio)
ganzjährig
entfällt
Zander (Sander lucioperca)
  • 1. April bis 31. Mai (in der Lahn)
  • 15. März bis 15. Mai (in übrigen Gewässern)
  • 45 cm
  • 45 cm

Regeln für den Fischfang in Rheinland-Pfalz

Die in Rheinland-Pfalz beim Angeln gefangenen Fische dürfen nur dann dem Gewässer entnommen werden, wenn sie die vorgegebenen Mindestmaße erreicht haben. Dafür wird der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende zusammengelegter Schwanzflosse gemessen. Bei Krebsen misst man den Abstand von der Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes bei flach ausgelegtem Hinterleib (§ 17 FischGDV RP).

Für viele Gewässer gilt in Rheinland-Pfalz die Frühjahrsschonzeit (15. April bis 31. Mai). Während dessen ist das Angeln mit Blinkern, Spinnern und anderen künstlichen Ködern (bis auf künstliche Fliegen) verboten. In der Winterschonzeit wiederum (15. Oktober bis 15. März) ist jegliches Angeln verboten. Der Winterschonzeit unterliegen alle offenen Gewässer, für die eine Frühjahrsschonzeit nicht festgesetzt ist (vgl. § 17,19 FischGDV RP).

Schonzeiten für Neunaugen in Rheinland-Pfalz

Neunaugen Schonzeit Mindestmaß
Bachneunauge (Lampetra planeri)
ganzjährig
entfällt
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
ganzjährig
entfällt
Meerneunauge (Petromyzon marinus)
ganzjährig
entfällt

Schonzeiten für Krebse in Rheinland-Pfalz

Krebse Schonzeit Mindestmaß
Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus)
ganzjährig
entfällt
Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)
ganzjährig
entfällt

Schonzeiten für Muscheln in Rheinland-Pfalz

Muscheln Schonzeit Mindestmaß
Bachmuschel (Unio crassus)
ganzjährig
entfällt
Flussmuschel (Unio tumidus)
entfällt
entfällt
Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera)
ganzjährig
entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea)
ganzjährig
entfällt
Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata)
ganzjährig
entfällt
Malermuschel (Unio pictorum)
ganzjährig
entfällt

Alle Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen sind auf Simfisch.de ohne Gewähr. Wir kontrollieren und aktualisieren zwar unsere Daten regelmäßig, können aber keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen. Weitere Informationen bzgl. Fischschonzeiten und Mindestmaßen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier: Fischereiverordnung Rheinland-Pfalz (FischGDV RP). Sollten Sie auf unseren Seiten einen Fehler finden, so bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, indem Sie uns per Email ([email protected]) darüber in Kenntnis setzen.